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Was muss ich tun, bevor ich das erste Mal in die Ordination komme?

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns ein E-Mail, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Handelt es sich um einen Notfall, sind wir bemüht, am selben Tag einen Termin für Sie zu ermöglichen.

Wie läuft der erste Termin ab?

Beim Erstgespräch nehme ich mir ausführlich Zeit für Ihre Anliegen. Nach eingehender Untersuchung kann ich die Planung individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Um eine Diagnose erstellen zu können, fertigen wir ein Panoramaröntgen und Kleinbilder an. Darauf folgt eine fundierte Untersuchung, auf deren Ergebnis die weitere Planung erfolgt.

Wieviel kostet das Erstgespräch?

Das Erstgespräch ist kostenlos, lediglich die Röntgenbilder werden verrechnet. Da die Röntgenaufnahmen eine Kassenleistung sind und wir keinen Privataufschlag verrechnen, bekommen Sie je nach Behandlung bis zu 70% der Kosten von Ihrer Krankenkasse wieder rückerstattet.

Was muss ich tun, um die Rückerstattung zu bekommen?

Gerne übernehmen wir die Formalitäten für die Einreichung. Sie erhalten von uns eine Honorarnote, die Sie bar oder mittels Bankomat bezahlen können. Für die Rückerstattung füllen Sie bei uns in der Ordination ein Formular aus. Wir übernehmen dann alles Weitere für Sie. Die Krankenkasse erstattet in ca. 4-8 Wochen den Betrag durch Überweisung auf Ihr Konto.

Bekomme ich Kosten von meiner Krankenkasse rückerstattet?

Von allen Kassenleistungen bekommen Sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Privatleistungen wie Brücken, Kronen oder Implantate werden von keiner Krankenkasse bezahlt und müssen somit auch bei Kassenärzten privat bezahlt werden.

Was kann ich unter dem Titel „Wahlarzt aller Kassen“ verstehen?

Der Unterschied zu einem Kassenarzt ist die Verrechnungsweise. Bei uns bezahlen Sie im Voraus (Bar oder Bankomat) und erhalten rückwirkend bis zu 70% der erbrachten Kassenleistungen zurück. Da viele Behandlungen beim Zahnarzt Privatleistungen sind, müssen viele Behandlungen auch beim Kassenarzt privat bezahlt werden.

 

Kassen

SVS und KFA

Es ist möglich, mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) direkt zu verrechnen.


Haben sich weitere Fragen ergeben?

Sie erreichen uns unter 02259-300 79 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an ordination@lo-we.at.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören oder zu lesen!