Kosten

INFORMATION: Krankenkassen-Zahnspange

Kostenrückerstattung der Krankenkassen

Seit Juli 2015 ist für abnehmbare und festsitzende Zahnspangen ein geändertes Verfahren für einen Kostenzuschuss der Krankenkassen aktiv.

Unter folgenden Voraussetzungen ist die Inanspruchnahme der Krankenkassenspange und somit die Rückerstattung von 80% des Kassenvertragstarifs möglich:

» Kinder/Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zum 18. Lebensjahr

» Vorliegen einer Kieferfehlstellung mit großem bzw. sehr großem Behandlungsbedarf (Schweregrad IOTN 4 oder 5 von 5)

Bei Behandlungen von Patienten über dem angegebenen Alter bzw. mit geringerer Fehlstellung erfolgt eine Kostenrückerstattung im Ermessen der jeweiligen Versicherungsanstalt.

Vor Behandlungsbeginn wird von uns eine Planung mit dafür notwendigen Fotos, Röntgen und Modellen erstellt. Die Auswertung dieser Daten wird mittels Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht.

 

Wie sieht die Kostenaufstellung aus?

Abnehmbare Kieferorthopädie für Kinder bis 10 Jahre: je nach Behandlungsaufwand ca. € 1.200,-

Festsitzende Kieferorthopädie: je nach Behandlungsaufwand ca. € 4.550,-

Auch was die Kosten und die Finanzierung der Zahnregulierung angeht, gibt es viele Möglichkeiten, z. B. abgestimmte Ratenzahlungen pro Monat.

Manche privaten Kranken- oder Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch die Leistungen für Kieferorthopädie. Bitte kontaktieren Sie bei offenen Fragen die jeweilige Versicherung.

Gerne beraten wir Sie persönlich in einem kostenlosen Gespräch, um die Behandlungsnotwendigkeit festzustellen und offene Fragen zu klären.

Terminvereinbarung für ein kostenloses Erstgespräch: Tel.: 02259-30079